Haften Eltern für ihre Kinder?

Jeder kennt das seit Jahrzehnten verwendete Baustellen-Schild, welches das Betreten verbietet und behauptet: „Eltern haften für ihre Kinder!“.
Tatsächlich ist dieser Hinweis juristisch aber sinnlos. Eltern haften nicht für ihre Kinder einfach nur wegen der Tatsache, dass es ihre Kinder sind. Unter gewissen Voraussetzungen können Eltern allerdings dafür haften, dass sie ihre Kinder nicht ausreichend beaufsichtigen.
Dies ist dann allerdings eine Regelung, die sich aus dem Gesetz (§ 832 BGB) ergibt. Das altbekannte Baustellenschild hat daher rechtlich letztlich überhaupt keine Funktion.

Ob und inwieweit Eltern tatsächlich wegen der Verletzung der Aufsichtspflicht haften, ist von vielen Faktoren abhängig. Grundsätzlich gilt: je älter ein Kind ist, desto mehr Selbständigkeit dürfen die Eltern erwarten und desto weniger Beaufsichtigung wird verlangt. Daneben kommt es noch darauf an, wie vernünftig oder unvernünftig das Kind sich in der Vergangenheit verhalten hat und inwieweit die Eltern deswegen möglicherweise eine erhöhte Aufmerksamkeit walten lassen müssten.

Übrigens: ergibt sich nach diesen Kriterien keine Haftung der Eltern, kann auch eine für das Kind möglicherweise abgeschlossene Haftpflichtversicherung durch den Geschädigten nicht in Anspruch genommen werden. Diese ist nämlich nicht nur eintrittspflichtig, wenn die Eltern tatsächlich eine Schadenersatzpflicht trifft.

 
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