Habe ich einen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung, wenn mein Arbeitgeber kündigt?

Dies wird häufig irrtümlich angenommen. Tatsächlich gibt es aber keinen gesetzlich festgelegten Anspruch auf Zahlung einer Abfindung aufgrund einer Kündigung.
Insbesondere kann ein solcher Anspruch auch nicht eingeklagt werden.

Es kann vor dem Arbeitsgericht lediglich die Unwirksamkeit der Kündigung mit der Kündigungsschutzklage geltend gemacht werden. Häufig erfolgt im Rahmen der sogenannten Güteverhandlung dann aber eine Einigung dahingehend, dass der Arbeitnehmer die Beendigung des Arbeitsvertrages akzeptiert und zum Ausgleich für den Verlust seines Arbeitsplatzes eine Abfindung erhält. Als Faustformel hat die Rechtsprechung für die Höhe der Abfindung ein halbes Brutto-Monatsgehalt pro Jahr der Beschäftigung herausgearbeitet.

Stellt sich im Rahmen Kündigungsschutzprozesses allerdings heraus, dass der Arbeitgeber - aus welchen Gründen auch immer - zur Kündigung berechtigt war, wird eine Abfindung nicht durchzusetzen sein.

 
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