Erneuter Anlauf des Gesetzgebers für freie WLAN Nutzung

Nachdem in der Vergangenheit nur geringfügige Erleichterungen bezüglich der sogenannten Störerhaftung zu Lasten der Betreiber von WLAN-Netzen gesetzlich normiert wurden, hat die Bundesregierung nunmehr eine weitreichende Gesetzesänderung eingebracht, die natürlich noch die parlamentarischen Hürden passieren muss.
Danach sollen Betreiber öffentlicher WLAN-Netze (Cafés, Hotels, Bahnhöfe etc.) weitestgehend von Schadensersatz- und Unterlassungsansprüchen verschont bleiben, wenn ein Nutzer über das entsprechende WLAN-Netz Rechtsverletzungen wie illegale Downloads begeht.
Mit der Gesetzesänderung fiele für die Betreiber von WLAN-Netzen auch die Verpflichtung weg, eine Registrierung ihrer Nutzer vorzunehmen oder Passwörter zu vergeben.

Die Rechteinhaber, welche beispielsweise die Verletzung von Urheberrechten behaupten, könnten nach dem Inhalt des Gesetzesentwurfes keine kostenpflichtigen Abmahnungen gegen Netzbetreiber mehr durchsetzen.

Als Ausgleich enthält der Gesetzesentwurf allerdings die Möglichkeit, dass ein Rechteinhaber nach erfolgtem Verstoß durch einen Nutzer unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit hat, vom WLAN-Betreiber zu verlangen, für die Zukunft diejenigen Internetseiten, über die die Rechtsverletzung begangen wurde, sperren zu lassen. Auch bei einem solchen Ansinnen durch einen Rechteinhaber sollen den WLAN-Betreiber aber - jedenfalls bei der außergerichtlichen Inanspruchnahme – keine Kosten treffen.

Die Bundesregierung erhofft sich von dieser Gesetzesänderung einen starken Ausbau der WLAN-Netze und damit eine bessere Internet-Versorgung der Bürger auch in Bereichen, in denen möglicherweise die Mobilfunk-Versorgung nicht ausreichend ist.

 
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