Baurecht Neuwied

Bauherr, Handwerker, Baumangel

Baurecht Neuwied

Wir beraten bei Auseinandersetzungen zwischen Bauherrn und Handwerkern / Bauunternehmern, weil entweder mangelhaft gebaut wurde oder der Bauherr die Zahlung verweigert, obwohl die Arbeiten mangelfrei erbracht wurden.


Immer öfter hört man von jungen Familien und Paaren, deren Traum vom Haus zum Albtraum geworden ist. Pfusch am Bau und erhebliche Baumängel bremsen die Vorfreude auf das eigene Heim. Aber nicht nur das. Häufig führen Baumängel zu einer deutlichen, zeitlichen Verzögerung des Bauprojekts, wodurch für die Bauherren oftmals erhebliche Mehrkosten anfallen. Daher raten wir unseren Mandanten zu einer sogenannten baubegleitenden Rechtsberatung. Im Rahmen dieser Beratung kann das Bauvorhaben über die gesamte Zeit beobachtet und Konflikte vermieden werden.


Unterstützung bei der Bauplanung und während der Bauphase

Die Anwälte, Herr Stümper und Herr Finsterer, helfen ihren Mandanten bei der Prüfung von Bauverträgen, wie auch beim Entwerfen komplett neuer Verträge. Dabei gilt es klare Regelungen für alle Parteien (Architekt, Bauherr und Handwerker) zu treffen. Ist ein Bauvorhaben bereits im Gange, treten möglicherweise in dieser Phase bereits Baumängel auf und auch hierbei können die Rechtsanwälte Stümper & Finsterer selbstverständlich helfen und Empfehlungen aussprechen, wie beispielsweise Beweise gesichert werden können. Gegebenenfalls wird auch empfohlen, Gutachter einzuschalten.


Vermittlung zwischen Bauherren / Bauunternehmern und Handwerkern

Wir stehen unseren Mandanten aber auch dann zu Seite, wenn bereits Streitigkeiten über das Bauobjekt vorliegen. Wir prüfen eingehend, in welchem Umfang die abgerechneten Arbeiten tatsächlich beauftragt wurden und gleichen dies mit den entsprechenden Preisvereinbarungen ab.

Im Falle von Baumängeln empfehlen wir im Zweifel schnelle und außergerichtliche Lösungen. Ist diese Vorgehensweise aber einmal nicht möglich, kann zur Beweissicherung statt einem langwierigen Klageverfahren ein sogenanntes selbständiges Beweisverfahren unter Hinzuziehung von Sachverständigen eingeleitet werden. Nach Sicherung der Beweise kann das Bauvorhaben dann fortgesetzt werden oder aber es kann ein anderes Unternehmen mit der Beseitigung der Mängel beauftragt werden. In derartigen gerichtlichen Verfahren, wie auch in „normalen“ gerichtlichen Klageverfahren vertreten wir unsere Mandanten regelmäßig erfolgreich.

 
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