Schadenregulierung für Kfz-Werkstätten

Unfall, Haftpflichtversicherung, Regulierung

Schadensregulierung für Kfz-Werkstätten

Jede Werkstatt kennt das: ein Kunde hatte einen unverschuldeten Unfall und lässt sein Fahrzeug bei Ihnen reparieren. Natürlich erwartet er als Service auch die Regulierung der Angelegenheit gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung - ein Service, für den Sie nichts berechnen können, der mitunter langwierig ist und Sie von Ihrem Kerngeschäft abhält.

Die Lösung: wir übernehmen die Regulierung ohne Kosten für Sie oder Ihre Kunden, denn unsere Gebühren trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung!

Wir stellen Ihnen ein Formular und eine Vollmacht zur Verfügung. Beides füllt Ihr Kunde in wenigen Minuten aus und wir erledigen den Rest. Wir klären den Sachverhalt mit Ihrem Kunden, erledigen die Korrespondenz mit der Versicherung und treten dabei als erfahrene Verkehrsrechtkanzlei mit dem notwendigen Nachdruck auf.

So erreichen wir in der Regel eine schnelle und problemlose Regulierung gegenüber den Versicherern.

Resultat: Sie kommen schneller an Ihr Geld, der Kunde ist zufrieden und Sie haben eine spürbare Arbeitsentlastung!

Für weitere Informationen rufen Sie uns an oder senden Sie uns eine Nachricht an unfall@recht-neuwied.de.

Sie können sich die Unterlagen zur Unfallregulierung auch herunterladen:

Eine Information für Sie als Werkstattbetreiber finden Sie hier: Merkblatt für Werkstätten

Außerdem können Sie ein Merkblatt für Ihre Kunden herunterladen und ein Formular (nebst Anwaltsvollmacht), mit dem Ihre Kunden die notwendigen Angaben zum Unfall machen können.


 
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